Wer online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, muss eine Reihe gesetzlicher Informationspflichten erfüllen. Fehler dabei zählen zu den häufigsten Anlässen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht beim Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung muss inhaltlich korrekt und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt werden; Musterformulierungen sollten an das eigene Angebot angepasst werden, statt sie unverändert zu übernehmen.
Impressumspflicht
Nach § 5 TMG bzw. § 5 DDG müssen bestimmte Anbieterkennzeichnungen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum zählt zu den am häufigsten abgemahnten Verstößen im Online-Handel.
Preisangaben und Grundpreis
Endpreise müssen einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden. Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist zusätzlich in der Regel ein Grundpreis anzugeben. Fehlerhafte Preisangaben sind ein häufiger Abmahngrund.
Kurzcheck für den eigenen Shop
- Impressum vollständig, leicht erkennbar und erreichbar?
- Widerrufsbelehrung an das eigene Angebot angepasst?
- Preisangaben inklusive Steuern und ggf. Grundpreis korrekt?
- AGB und Datenschutzhinweise auf aktuellem Stand?
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Häufige Fragen
Reicht eine im Internet gefundene Muster-Widerrufsbelehrung aus?
Eine unangepasste Vorlage kann zu Fehlern führen, wenn sie nicht zum eigenen Angebot passt. Eine Anpassung an die konkreten Liefer- und Vertragsbedingungen ist erforderlich.
Muss ich auf jeder Verkaufsplattform ein eigenes Impressum hinterlegen?
Ja, die Impressumspflicht gilt für jeden geschäftsmäßigen Online-Auftritt gesondert, auch auf Marktplätzen und in sozialen Medien.
Was droht bei fehlerhaften Preisangaben?
Fehlerhafte Preisangaben können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Zusätzlich drohen in bestimmten Fällen Bußgelder nach der Preisangabenverordnung.