Eine urheberrechtliche Abmahnung soll außergerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und häufig zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten bewegen. Ob die erhobenen Forderungen berechtigt und in der geforderten Höhe angemessen sind, sollte geprüft werden, bevor reagiert wird.
Typische Fallgruppen
Häufig betroffen sind der Vorwurf des Filesharings über Tauschbörsen, die unerlaubte Nutzung von Fotos oder Grafiken auf Websites oder in sozialen Medien sowie die Verwendung fremder Texte oder Musik ohne Lizenz. Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich je nach Fallgruppe und den konkreten Umständen der Nutzung.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung
Abmahnungen enthalten in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die häufig zu weit gefasst ist. Eine unveränderte Unterschrift kann zu einer über den eigentlichen Vorwurf hinausgehenden, dauerhaften Verpflichtung führen, deren Verletzung eine Vertragsstrafe auslöst. Üblich ist stattdessen die Abgabe einer modifizierten, auf das erforderliche Maß beschränkten Unterlassungserklärung.
Fristen und weiteres Vorgehen
Die in der Abmahnung gesetzte Frist zur Reaktion ist meist kurz bemessen und sollte ernst genommen werden, auch wenn sie rechtlich nicht immer in vollem Umfang bindend ist. Wird gar nicht reagiert, drohen ein gerichtliches Eilverfahren oder eine Klage. Eine Reaktion ohne vorherige rechtliche Prüfung sollte vermieden werden, um keine ungünstige Erklärung abzugeben.
Erste Schritte nach Erhalt
- Abmahnung und Anlagen vollständig aufbewahren, nichts unterschreiben
- Zugangsdatum und gesetzte Frist notieren
- Geforderte Unterlassungserklärung nicht unverändert abgeben
- Abmahnung zeitnah anwaltlich prüfen lassen
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Häufige Fragen
Muss ich die geforderte Summe sofort zahlen?
Eine sofortige Zahlung ist nicht erforderlich. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung berechtigt ist, sollte zunächst rechtlich geprüft werden.
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann der Abmahnende ein gerichtliches Eilverfahren oder eine Klage einleiten, was zusätzliche Kosten verursacht.
Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben?
Nein. Üblich ist die Abgabe einer modifizierten, auf das erforderliche Maß beschränkten Erklärung anstelle der vorformulierten Fassung.