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DSGVO-Bußgeld

Datenschutzverstoß gemeldet oder Bußgeld angekündigt?

Ob Anhörung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, eine Datenpanne oder eine Beschwerde Betroffener: Der Umgang mit einem gemeldeten DSGVO-Verstoß entscheidet oft über die Höhe eines möglichen Bußgelds.

Ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie eine Anhörung oder Meldung beantwortet wird, hat erheblichen Einfluss auf das weitere Verfahren.

Anhörung der Aufsichtsbehörde

Vor der Festsetzung eines Bußgelds erhält der Betroffene in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Anhörung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden: Eine unbedachte oder unvollständige Stellungnahme kann sich nachteilig auf die Bußgeldhöhe auswirken.

Meldepflicht bei Datenpannen

Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa durch einen Hackerangriff, eine Fehlversendung oder einen Datenverlust, besteht unter bestimmten Voraussetzungen nach Art. 33 DSGVO eine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden. Ob im Einzelfall eine meldepflichtige Verletzung vorliegt, sollte zeitnah geprüft werden.

Bemessung des Bußgelds

Die Höhe eines Bußgelds richtet sich unter anderem nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, dem Grad des Verschuldens sowie getroffenen Maßnahmen zur Minderung des Schadens. Kooperation mit der Aufsichtsbehörde und nachweisbare Verbesserungsmaßnahmen können sich bußgeldmindernd auswirken.

Achtung Reaktionsfrist: Fristen für eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren sind meist kurz bemessen. Eine verspätete oder unvollständige Reaktion kann die Verhandlungsposition gegenüber der Aufsichtsbehörde verschlechtern.

Erste Schritte

  • Schreiben der Aufsichtsbehörde vollständig sichten
  • Frist zur Stellungnahme notieren
  • Internen Sachverhalt zeitnah aufklären und dokumentieren
  • Stellungnahme erst nach anwaltlicher Prüfung abgeben

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Häufige Fragen

Muss ich jede Datenpanne der Behörde melden?

Eine Meldepflicht besteht nur, wenn die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führt. Ob dies der Fall ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Gegen einen Bußgeldbescheid der Aufsichtsbehörde kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wirkt sich Kooperation mit der Behörde bußgeldmindernd aus?

Kooperationsbereitschaft und nachweisbare Verbesserungsmaßnahmen können bei der Bemessung des Bußgelds berücksichtigt werden, garantieren aber keine bestimmte Minderung.

Anhörung der Aufsichtsbehörde erhalten?
Die Stellungnahme entscheidet oft über die Höhe eines möglichen Bußgelds.
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