Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die wiederkehrenden Vertragsbedingungen eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden. Sie unterliegen der besonderen Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB, die viele branchenübliche Klauseln unwirksam werden lässt.
Häufige Fehlerquellen
Typische Fehlerquellen sind unklare oder überraschende Klauseln, unzulässige Haftungsausschlüsse, unwirksame Gewährleistungsverkürzungen sowie Klauseln, die von zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften abweichen. Auch veraltete, nicht an aktuelle Rechtsprechung angepasste AGB-Vorlagen sind eine häufige Fehlerquelle.
Wirksame Einbeziehung
AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Im Online-Handel setzt dies in der Regel eine deutliche Verlinkung vor Abschluss der Bestellung voraus.
Individuelle AGB statt fremder Vorlagen
Frei im Internet verfügbare oder von Mitbewerbern übernommene AGB-Vorlagen passen selten zum eigenen Geschäftsmodell und bergen ein erhöhtes Abmahnrisiko. Individuell auf das Unternehmen zugeschnittene AGB berücksichtigen die tatsächlichen Leistungen, Zahlungs- und Lieferbedingungen und aktuelle Rechtsprechung.
Kurzcheck bestehender AGB
- Sind die AGB vor Vertragsschluss deutlich zugänglich?
- Sind Haftungs- und Gewährleistungsklauseln aktuell wirksam formuliert?
- Passen die AGB zum tatsächlichen Geschäftsmodell?
- Wurde die letzte Aktualisierung an neuer Rechtsprechung ausgerichtet?
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Wenn unwirksame AGB bereits zu einer Abmahnung geführt haben.
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Datenschutzkonforme Klauseln als Teil individueller AGB.
Häufige Fragen
Kann ich AGB-Vorlagen aus dem Internet einfach übernehmen?
Davon ist abzuraten. Frei verfügbare Vorlagen passen selten zum eigenen Geschäftsmodell und enthalten häufig veraltete oder unwirksame Klauseln.
Wie oft sollten AGB überprüft werden?
Eine Überprüfung empfiehlt sich bei Änderungen des Geschäftsmodells sowie in regelmäßigen Abständen, um aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Werden unwirksame Klauseln automatisch durch das Gesetz ersetzt?
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln tritt in der Regel die gesetzliche Regelung an ihre Stelle, was für den Verwender oft ungünstiger ist als eine wirksam formulierte eigene Klausel.